Zuständigkeiten
Folgende Zuständigkeiten sind für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler konzentriert:
- Schöffengericht
- Jugendschöffengericht
- Insolvenzgericht
- Landwirtschaftsgericht.
Der Aufgabenbereich des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler ist umfangreich. Um Ihnen einen detaillierteren Überblick zu verschaffen sind auf dieser Seite die sozusagen die "wichtigsten" Aufgaben im Detail zusammengetragen.
Die Unterteilung in Zivilgericht, Familiengericht, Strafgericht usw. beschreibt nur den funktionellen Unterschied und nicht etwa ein selbständiges Gericht neben dem Amtsgericht.
Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist als Zivilgericht ist zuständig für
- alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- €
- Arrest und einstweilige Verfügung
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer
Notarurkunde oder sonstigen Urkunde - Entgegennahme von Schutzschriften
- Kostenfestsetzung
- Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der
vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen worden ist - Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs
einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle - Beweissicherungsverfahren
- Beratungshilfe
- Hinterlegungssachen
als Strafgericht ist zuständig für
- Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten
Verfahren (sog. Schnellrichter) gegen Erwachsene und Jugendliche, soweit die Sachen
einem Strafrichter (Jugendrichter) zugewiesen sind, bzw. dem Schöffengericht (Jugendschöffengericht) oder dem erweiterten Schöffengericht. - Tätigkeit im Ermittlungsverfahren (Ermittlungsrichter) sowie in Freiheits-
entziehungs- und Rechtshilfesachen - Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und
Erwachsenen - Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
als Familiengericht ist zuständig für
- Ehescheidung
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Lebenspartnerschaftsunterhalt
- Verwandtenunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
- Ehewohnung und Hausrat
- Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung
- Regelunterhaltsverfahren
- Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge
als Nachlassgericht zuständig für
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundungen von Ausschlagungserklärungen
- freiwillige eidesstattliche Versicherungen
- Todeserklärungen
- Testamentshinterlegungen
als Vormundschaftsgericht zuständig für
- rechtliche Betreuungen
- Vormundschaften
- Pflegschaften
- sonstige Angelegenheiten, z.B. Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten
- Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen
als Vollstreckungsgericht zuständig für
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien
- Pfändung von Forderungen uns sonstigen Rechten
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- Zwangsvollstreckung in sonstige bewegliche Sachen (siehe Gerichtsvollzieher)
als Insvolvenzgericht zuständig für
- Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen (insbesondere Verbrauchernsolvenz- und Unternehmensinsolvenzverfahren sowie die Verfahren, die zu einer Befreiung von bestehenden Verbindlichkeiten führen (Restschuldbefreiung)) auch für den Amtsgerichtsbezirk Sinzig
als Landwirtschaftsgericht zuständig für
- Angelegenheiten der Landpacht
- Feststellung des Anerbenrechts bei Höfen, Hofgütern, Landgütern, Anerbengütern
- Einwendung gegen das Vorkaufrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz
als Grundbuchamt zuständig für
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Nießbrauchsbestellungen
- Vormerkungen
- Veränderungsnachweise
- Teilungserklärungen etc.
- Erteilung von Grundbuchauszügen
- Gewährung von Einsicht in das Grundbuch
in Personenstandssachen zuständig für
- Feststellung der Rechtmässigkeit der Entscheidungen des Standesbeamten
in Wohnungseigentumssachen zuständig für
- Streitigkeiten, die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben - die Feststellung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- die Bestellung eines Notverwalters