Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf

Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!

Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.



Wenn Sie einen Rechtsantrag stellen wollen oder einen Beratungshilfeschein benötigen, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten an Arbeitstagen montags bis freitags  von 09.00 bis 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind aufgrund vieler Halbtagskräfte nicht alle Stellen besetzt und es ist daher eine vorherige Terminabsprache notwendig. Lassen sie sich hierfür über die Vermittlung (Tel.: 02641-971-0) mit der zuständigen Stelle verbinden. Eilige Rechtsanträge (z.B. Anträge auf Gewaltschutz, Vollstreckungsschutz oder Anträge auf einstweilige Verfügungen bzw. Anordnungen) können an Arbeitstagen auch außerhalb der Sprechzeiten nachmittags gestellt werden, freitags allerdings nur bis 13.00 Uhr. Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Sie den Eilantrag vormittags stellen,  da das Amtsgericht nachmittags personell schwächer besetzt ist und es daher für Sie zu längeren Wartezeiten kommen kann. Soweit möglich, sollten Sie bei Eilanträgen vorher telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. 

Soweit das Amtsgericht geschlossen ist und Sie dringend rechtlichen Schutz, z.B. in einer Gewaltschutzsache benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle.