Organisation

Die Geschäftsstelle des Amtsgericht  (§ 153 GVG) gliedert sich in mehrere Abteilungen, die überwiegend in der Form einer Serviceeinheit organisiert sind. Charakterisierend für diese Organisationsform ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Beamte des zweiten Einstiegsamts und Justizbeschäftigte - in der Regel einem Richter oder einem Rechtspfleger zugeordnet sind und diesen umfassend in seiner Arbeit unterstützen. Der Servicemitarbeiter ist ohne weitere Zuständigkeitsverteilung für die Erledigung aller anfallenden Arbeiten zuständig (so genannte "ganzheitliche Erledigung").

©Lutz Godau

So finden Sie den richtigen Ansprechpartner:

AbteilungErreichbarkeit

Behördenleiterin (Zimmer 125)

02641/971-125
Geschäftsleiter (Zimmer 129)02641/971-129
Verwaltungsgeschäftsstelle (Zimmer 130)02641/971-130
Geschäftsstelle Familiensachen (Zimmer 130)02641/971-130; -131
Geschäftsstelle Strafsachen (Zimmer 112,113)02641/971-112; -113; -237; -238
Geschäftsstelle Bußgeldsachen (Zimmer 113)02641/971-112;-238
Geschäftsstelle Zivilsachen (Zimmer 116)02641/971-116;-241
Geschäftsstelle Insolvenzsachen (Zimmer 120)02641/971-119;-120; -121
Geschäftsstelle Nachlasssachen (Zimmer 14) 

02641/971-159; -236

Geschäftsstelle Betreuungssachen (Zimmer 21)02641/971-151
Geschäftsstelle Vollstreckungssachen (Zimmer 29)02641/971-163; -161
Geschäftsstelle Grundbuchamt (Zimmer 29)02641/971-161; -162
Rechtsantragstelle (Zimmer 23)02641/971-154
Gerichtszahlstelle (Zimmer 120)02641/971-121
Posteingangsstelle/ Justizwachtmeisterei (Zimmer 5) 

02641/971-153

Anweisungsstelle für Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen (Zimmer 113)02641/971-113
Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (Zentrale)02641/971-0

 

Gerichtszahlstelle

Für Zahlungen an die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler verwenden Sie die unter Tel. 02641/971-121 zu erfragende Bankverbindung.

Das Aktenzeichen der Sache ist stets anzugeben bzw. die Angelegenheit genau zu bezeichnen. Bei der Gerichtszahlstelle sindgrundsätzlich nur Einzahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen möglich.

Zahlungen in privaten Angelegenheiten, etwa aufgrund eines Urteils, Mahn- oder Vollstreckungsbescheids sind unmittelbar an den Berechtigten zu leisten, nicht über die Zahlstelle des Gerichts.
Bitte beachten Sie, dass Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren ebenfalls nicht bar eingezahlt werden können.

Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung der Landesjustizkasse Mainz erhalten, überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens bitte auf das darin bezeichnete Konto.