Organisation
Die Geschäftsstelle des Amtsgericht (§ 153 GVG) gliedert sich in mehrere Abteilungen, die überwiegend in der Form einer Serviceeinheit organisiert sind. Charakterisierend für diese Organisationsform ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Beamte des zweiten Einstiegsamts und Justizbeschäftigte - in der Regel einem Richter oder einem Rechtspfleger zugeordnet sind und diesen umfassend in seiner Arbeit unterstützen. Der Servicemitarbeiter ist ohne weitere Zuständigkeitsverteilung für die Erledigung aller anfallenden Arbeiten zuständig (so genannte "ganzheitliche Erledigung").
So finden Sie den richtigen Ansprechpartner:
Abteilung | Erreichbarkeit |
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Behördenleiterin (Zimmer 125) | 02641/971-125 |
Geschäftsleiterin (Zimmer 129) | 02641/971-129 |
Verwaltungsgeschäftsstelle (Zimmer 130) | 02641/971-130 |
Geschäftsstelle Familiensachen (Zimmer 130) | 02641/971-130; -131 |
Geschäftsstelle Strafsachen (Zimmer 112,113) | 02641/971-112; -113; -237; -238 |
Geschäftsstelle Bußgeldsachen (Zimmer 113) | 02641/971-112;-238 |
Geschäftsstelle Zivilsachen (Zimmer 116) | 02641/971-116;-241 |
Geschäftsstelle Insolvenzsachen (Zimmer 120) | 02641/971-119;-120; -121 |
Geschäftsstelle Nachlasssachen (Zimmer 14) | 02641/971-159; -236 |
Geschäftsstelle Betreuungssachen (Zimmer 21) | 02641/971-151 |
Geschäftsstelle Vollstreckungssachen (Zimmer 29) | 02641/971-163; -161 |
Geschäftsstelle Grundbuchamt (Zimmer 29) | 02641/971-161; -162 |
Rechtsantragstelle (Zimmer 23) | 02641/971-154 |
Gerichtszahlstelle (Zimmer 120) | 02641/971-121 |
Posteingangsstelle/ Justizwachtmeisterei (Zimmer 5) | 02641/971-153 |
Anweisungsstelle für Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen (Zimmer 113) | 02641/971-113 |
Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (Zentrale) | 02641/971-0 |
Gerichtszahlstelle
Für Zahlungen an die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler verwenden Sie die unter Tel. 02641/971-121 zu erfragende Bankverbindung.
Das Aktenzeichen der Sache ist stets anzugeben bzw. die Angelegenheit genau zu bezeichnen. Bei der Gerichtszahlstelle sindgrundsätzlich nur Einzahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen möglich.
Zahlungen in privaten Angelegenheiten, etwa aufgrund eines Urteils, Mahn- oder Vollstreckungsbescheids sind unmittelbar an den Berechtigten zu leisten, nicht über die Zahlstelle des Gerichts.
Bitte beachten Sie, dass Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren ebenfalls nicht bar eingezahlt werden können.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung der Landesjustizkasse Mainz erhalten, überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des Kassenzeichens bitte auf das darin bezeichnete Konto.