Der Aufgabenbereich des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler ist umfangreich. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen sind auf dieser Seite die "wichtigsten" Aufgabenbereiche des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler zusammengetragen. Um sich einen detaillierteren Überblick zu verschaffen, können Sie unter die Rubrik Zuständigkeiten schauen. 

Die Unterteilung in Zivilgericht, Familiengericht, Strafgericht usw. beschreibt nur den funktionellen Unterschied und nicht etwa ein selbständiges Gericht neben dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler nimmt Aufgaben in den Bereichen

- des Zivilrechts als Zivilgericht 

- des Strafrechts als Strafgericht

- des Familienrechts als Familiengericht 

- des Nachlassrechts als Nachlassgericht 

- des Betreuungsrechts als Betreuungsgericht 

- des Vollstreckungsrechts als Vollstreckungsgericht 

 - des Grundbuchrechts als Grundbuchamt 

wahr. 

Auch gehören zu den Aufgaben des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler Wohnungseigentumssachen, Landwirtschaftssachen, Insolvenzverfahren, Verfahren vor dem Schöffengericht und Verfahren vor dem Jugendschöffengericht. 

 

Bitte beachten Sie, dass zu den Aufgaben des Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler keine Mahnverfahren oder Registersachen gehören. 

Für Mahnverfahren wenden Sie sich an das Amtsgericht Mayen und für Registersachen an das Amtsgericht Koblenz.