Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
© AG Bad Neuenahr-Ahrweiler
Adresse und Kontakt
Anschrift:
Wilhelmstraße 55 - 57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 02641/971-0
Telefax: 02641/971-100
E-Mail: agaw(at)ko.jm.rlp.de
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:
https://nutzerkonto.service.rlp.de.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Bitte stellen Sie allgemeine Nachfragen nur per E-Mail (agaw@ko.jm.rlp.de) oder schriftlich. Anträge auf Beratungshilfe sind an der Eingangspforte zu empfangen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten können auch außerhalb der Dienstzeiten Fristen gewahrt werden. Schriftstücke, die vor 24.00 Uhr eingeworfen werden, tragen das Eingangsdatum des selben Tages, danach das des Folgetages. Wertsachen und Bargeld sollen nicht in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Den Briefkasten finden Sie an der rechten Seite des Eingangsportals.
Im Gerichtsgebäude ist das Rauchen verboten.
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler per einfacher E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Allerdings können einfache Mitteilungen zu einem Verfahren, Sachstandsanfragen oder sonstige nicht formbedürftige Erklärungen grundsätzlich auch bei Eingang per einfacher E-Mail berücksichtigt werden.
Für formelle Anträge und Erklärungen wird den Verfahrensbeteiligten allerdings eine zeitgemäße Alternative zur Briefpost oder zum Telefax geboten. Für die formgerechte elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 ZPO verwiesen.
Einzelheiten zum elektronischen Rechtsverkehr finden sie hier
Gut zu wissen
Folgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen um mit uns in Kontakt zu treten. Tiefergreifende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen Wir über uns, Service und Information sowie Themen.
Die Sprechzeiten sind von Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung.
Der Zutritt zu den öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Behördenleiterin:
Dr. Susanne Dreyer-Mälzer, Direktorin des Amtsgerichts
Vertreter:
Petra Hürten, Richterin am Amtsgericht
Medienreferentin:
Dr. Susanne Dreyer-Mälzer, Direktorin des Amtsgerichts
Geschäftsleiter:
Lutz Godau
Telefonnummern und Ansprechstellen finden Sie in der Rubrik "Wir über uns" unter dem Menüpunkt Organisation.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
· Direktorin des Amtsgerichts Dr. Susanne Dreyer-Mälzer
· Vertreter: Richterin am Amtsgericht Petra Hürten
· Amtsgericht, Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
· Telefon 02641 971-0
· Telefax 02641 971-100
· E-Mail: agaw(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
. Justizamtfrau Sabine Kirstein
· Amtsgericht, Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
· Telefon 02641 971-0
· Telefax 02641 971-100
· E-Mail: agaw(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
Gerichte,
Gerichtsvollzieher,
Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
Gerichte,
Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
Information;
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
Datenübertragbarkeit und
Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-PfalzPostfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.