Zuständigkeiten

Folgende Zuständigkeiten sind für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler konzentriert:

  • Schöffengericht
  • Jugendschöffengericht
  • Insolvenzgericht
  • Landwirtschaftsgericht.

Der Aufgabenbereich des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler ist umfangreich. Um Ihnen einen detaillierteren Überblick zu verschaffen sind auf dieser Seite die sozusagen die "wichtigsten" Aufgaben im Detail zusammengetragen.

Die Unterteilung in Zivilgericht, Familiengericht, Strafgericht usw. beschreibt nur den funktionellen Unterschied und nicht etwa ein selbständiges Gericht neben dem Amtsgericht.

 

Das Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist als Zivilgericht ist zuständig für

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000,- € 
  • Arrest und einstweilige Verfügung
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
  • Vollstreckbarerklärung von ausländischen Schuldtiteln
  • Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer
    Notarurkunde oder sonstigen Urkunde
  • Entgegennahme von Schutzschriften
  • Kostenfestsetzung
  • Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der
    vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen worden ist
  • Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs
    einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
  • Beweissicherungsverfahren
  • Beratungshilfe
  • Hinterlegungssachen

als Strafgericht ist zuständig für

  • Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten
    Verfahren (sog. Schnellrichter) gegen Erwachsene und Jugendliche, soweit die Sachen
    einem Strafrichter (Jugendrichter) zugewiesen sind, bzw. dem Schöffengericht (Jugendschöffengericht) oder dem erweiterten Schöffengericht.
  • Tätigkeit im Ermittlungsverfahren (Ermittlungsrichter) sowie in Freiheits-
    entziehungs- und Rechtshilfesachen
  • Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und
    Erwachsenen
  • Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung

als Familiengericht ist zuständig für

  • Ehescheidung
  • Aufhebung von Lebenspartnerschaften
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Lebenspartnerschaftsunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Güterrechtliche Ansprüche
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung
  • Regelunterhaltsverfahren
  • Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge

als Nachlassgericht zuständig für

  • die Erteilung von Erbscheinen
  • Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
  • Entgegennahme und Beurkundungen von Ausschlagungserklärungen
  • freiwillige eidesstattliche Versicherungen
  • Todeserklärungen
  • Testamentshinterlegungen

als Vormundschaftsgericht zuständig für

  • rechtliche Betreuungen
  • Vormundschaften
  • Pflegschaften
  • sonstige Angelegenheiten, z.B. Bestimmung des Kindergeldbezugsberechtigten
  • Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen

als Vollstreckungsgericht zuständig für 

  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien
  • Pfändung von Forderungen uns sonstigen Rechten
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Zwangsvollstreckung in sonstige bewegliche Sachen (siehe Gerichtsvollzieher)

als Insvolvenzgericht  zuständig für

  • Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen (insbesondere Verbrauchernsolvenz- und Unternehmensinsolvenzverfahren sowie die Verfahren, die zu einer Befreiung von bestehenden Verbindlichkeiten führen (Restschuldbefreiung)) auch für den Amtsgerichtsbezirk Sinzig

als Landwirtschaftsgericht zuständig für

  • Angelegenheiten der Landpacht
  • Feststellung des Anerbenrechts bei Höfen, Hofgütern, Landgütern, Anerbengütern
  • Einwendung gegen das Vorkaufrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz

als Grundbuchamt zuständig für

  • Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Nießbrauchsbestellungen
  • Vormerkungen
  • Veränderungsnachweise
  • Teilungserklärungen etc.
  • Erteilung von Grundbuchauszügen
  • Gewährung von Einsicht in das Grundbuch

in Personenstandssachen zuständig für

  • Feststellung der Rechtmässigkeit der Entscheidungen des Standesbeamten

in Wohnungseigentumssachen zuständig für

  • Streitigkeiten, die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der
    Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben
  • die Feststellung der Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • die Bestellung eines Notverwalters 
©Lutz Godau