Rechtsanträge und Beratungshilfe
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Oft erscheinen Besucher beim Amtsgericht und erwarten eine umfassende Rechtsberatung in ihren Angelegenheiten. Dies ist den Gerichten gesetzlich nicht gestattet. Eine rechtliche Beratung darf nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder sonstigen zugelassenen Berufsgruppen (z.B. Steuerberatern in steuerlichen Angelegenheiten) erfolgen. Das Amtsgericht kann ihnen nur bei der Formulierung eines Antrags helfen, diesen aufnehmen, Ihnen einfache Rechtsauskünfte geben oder unter gewissen Voraussetzungen auf Antrag einen Beratungshilfeschein für die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erteilen.
Wenn Sie einen Rechtsantrag stellen wollen oder einen Beratungshilfeschein benötigen, beachten Sie bitte die Öffnungszeiten an Arbeitstagen montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind aufgrund vieler Halbtagskräfte nicht alle Stellen besetzt und es ist daher eine vorherige Terminabsprache notwendig. Lassen sie sich hierfür über die Vermittlung (Tel.: 02641-971-0) mit der zuständigen Stelle verbinden. Eilige Rechtsanträge (z.B. Anträge auf Gewaltschutz, Vollstreckungsschutz oder Anträge auf einstweilige Verfügungen bzw. Anordnungen) können an Arbeitstagen auch außerhalb der Sprechzeiten nachmittags gestellt werden, freitags allerdings nur bis 13.00 Uhr. Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Sie den Eilantrag vormittags stellen, da das Amtsgericht nachmittags personell schwächer besetzt ist und es daher für Sie zu längeren Wartezeiten kommen kann. Soweit möglich, sollten Sie bei Eilanträgen vorher telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Lassen Sie sich von der Zentrale (Tel.: 02641-971-0) mit der oder dem zuständigen Sachbearbeiter-/in verbinden. Dies erspart Ihnen unnötiges Warten bei Ihrem Besuch.
Soweit das Amtsgericht geschlossen ist und Sie dringend rechtlichen Schutz, z.B. in einer Gewaltschutzsache benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle.