Wir über uns

Das Gerichtsgebäude wurde Anfang des letzten Jahrhunderts errichtet und in den neunziger Jahren saniert und erweitert. Es liegt zwischen den Zentren der Stadtteile Ahrweiler und Bad Neuenahr in unmittelbarer Nähe von Kreisverwaltung, Polizei und Gesundheitsamt. Zur Zeit sind 50 Mitarbeiter beim Amtsgericht beschäftigt.

Das Gerichtswesen in Ahrweiler blickt auf eine lange Tradition zurück.

Aus mittelalterlicher Zeit sind zum einen die verschiedenen Hofgerichte bekannt. Den im Stadtgebiet von Ahrweiler gelegenen Adelshöfen war eine eigene Gerichtsbarkeit zur Sicherung des Rechtsfriedens in ihrem Bereich übertragen. Es wurden Streitigkeiten betreffend die Angelegenheiten der Güter verhandelt, insbesondere solche zwischen dem Hofherren und den hofhörigen Bauern über die jeweiligen Rechte und Pflichten (z. B. Zinsleistungen, Verstöße gegen Feld-, Weide- und Waldordnung). Das Hofgericht trat mehrmals jährlich zusammen unter dem Vorsitz des Hofherren oder eines Vertreters. Die Entscheidung trafen die Hofgeschworenen, die aus dem Kreis der Hofhörigen stammten.

Bedeutsam als Vorläufer des heutigen Amtsgericht ist aber vor allem das Stadtgericht. Es setzte sich u. a. aus dem Vogt als Vorsitzenden und mehreren Schöffen zusammen. Die Schöffen stammten überwiegend aus Ahrweiler Adelsfamilien und waren zugleich Mitglieder des Stadtrates. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Bereich des Strafrechts.

Die Epoche der Untergerichte aus der Zeit des alten Reiches endete mit der französischen Besatzung. Nach 1798 wurden die besetzten Gebiete in die französische Zivilverwaltung eingegliedert und in Departements, Arrondissements und Kantone aufgeteilt. An die Stelle der bisherigen Untergerichte traten Friedensgerichte, die ihren Sitz in den jeweiligen Kantonen hatten. Ahrweiler gehörte mit den Mairien Altenahr, Brück, Gelsdorf und Mayschoß zunächst zum Kanton Altenahr des Arrondissements Bonn im Departement Rhin et Moselle. Bereits nach kurzer Zeit wurde der Verwaltungssitz des Kantons von Altenahr nach Ahrweiler verlegt und der Kanton entsprechend umbenannt. Friedensrichter war damals Philipp Anton Delhaes aus Altenahr (1752-1817).

Nach dem Ende der napoleonischen Kriege kam die Rheinprovinz zu Preußen. Im Jahre 1821 wurden die bestehenden Friedensgerichte aufgelöst und durch neue ersetzt. Ahrweiler wurde wiederum Sitz des Friedensgerichts für den Bezirk der Bürgermeistereien Ahrweiler, Altenahr und Gelsdorf mit 11944 Gerichtseingesessenen.

Nach 1879 bestand das Gericht in Ahrweiler als Königliches Amtsgericht zu Ahrweiler, später als Amtsgericht Ahrweiler fort. Seit der kommunalen Gebietsreform in Jahre 1969 trägt es den Namen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Heute umfasst sein Bezirk die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie die Gemeinde Grafschaft mit einer Gesamteinwohnerzahl von etwa 64000 und einer Fläche von 532,52 qkm.

In mittelalterlicher Zeit tagte das Stadtgericht bei gutem Wetter im Freien auf dem Marktplatz, wo Bänke aufgestellt waren. Bei schlechter Witterung fanden die Sitzungen im Rathaus statt.

Im 19ten Jahrhundert war das Gericht zumindest teilweise im Wolffschen Haus, einem traditionsreichen Fachwerkhaus im historischen Zentrum von Ahrweiler, untergebracht (der frühere Ostflügel mit dem Gerichtssaal wurde im Krieg zerstört). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde ein großzügiger Neubau mit Gefängnisanbau am jetzigen Standort errichtet. Die veranschlagten Baukosten einschließlich Grundstück beliefen sich auf 204000 Mark.

 

Personal

Bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler sind derzeit 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. 

 

Die sachliche Zuständigkeit ist unter dem Button  "Unsere Aufgaben"   hinterlegt.

©Lutz Godau